Wir bringen Energie und Wärme nach Alaska

Luxemburg, 28. März 2017. Die Deutsche Oel & Gas Gruppe hat sich mit der „US Customs and Border Protection“ (CBP) auf eine außergerichtliche Beilegung über einen angeblichen Verstoß gegen den sogenannten „Jones Act“ geeinigt. Die Einigung beendet eine seit Oktober 2011 laufende Auseinandersetzung zwischen der CBP und der Furie Operating Alaska, LLC (FOA), einer US-amerikanischen Konzerngesellschaft der Deutsche Oel & Gas-Gruppe.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die FOA insgesamt 10 Millionen US-Dollar an die CBP zahlt. Sie kann diese Zahlungen nach einem festgelegten Zahlungsplan bis zum Jahr 2025 tätigen; außerplanmäßige Tilgungen sind möglich. Die CBP hatte ursprünglich 15 Millionen US-Dollar gefordert; dagegen hatte die FOA geklagt. Die von der Deutsche Oel & Gas-Gruppe gebildeten bilanziellen Rückstellungen werden nun auf den Vereinbarungsbetrag aufgelöst. Die Einigung erfolgt ohne Anerkennung von Schuld seitens der FOA oder der CBP.

Nach Ansicht der CBP hatte die FOA im Jahr 2011 gegen die „Coastwise merchandise statue“ – allgemein bekannt unter dem Begriff „Jones Act“ – verstoßen, weil sie eine Bohrplattform mit einem nicht-amerikanischen Schiff von einem US-Hafen zum anderen befördert hatte. Dies dürfen nach dem Jones Act jedoch nur Schiffe, die unter US-Flagge fahren. Gegen die Höhe der Forderung hatte die FOA vor dem „US District Court for the District of Alaska“ geklagt. Sie hatte angeführt, dass kein genügend großes Schiff unter US-Flagge zur Verfügung gestanden habe. Aus diesem Grund und nach Einschätzungen weiterer US-Behörden war die FOA von einer Ausnahmeregelung ausgegangen.

Die getroffene Vereinbarung sieht Zahlungen von jeweils 1 Million US-Dollar in den Jahren 2017 bis 2020 vor. In den Jahren 2021 bis 2024 werden jeweils 1,25 Millionen US-Dollar plus 0,56 % Zinsen fällig. Die letzte Rate von 1 Million US-Dollar plus 0,56 % Zinsen ist im Jahr 2025 zu zahlen.

Pressemitteilung als PDF herunterladen